Innsbruck
24.
November 2002
Lieber
Herr Maislinger,
mit großem
Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie im
nächsten Herbst in Salzburg ein Symposium zum Thema
"Priester-Berufungen" veranstalten. Als Studierender einer
Theologischen
Fakultät finde ich die Frage gleichermaßen faszinierend wie
couragiert.
In diesem Sinne hoffe ich, dass sich bald Gelegenheit zu einem
diesbezüglichen Gespräch ergeben wird.
Für den Moment
nur Eines: Ich habe gesehen, dass Sie in der Link-Liste
ein päpstliches Dokument aufgeführt haben. Nun, ich bin mit
der Materie
nicht sonderlich eng vertraut, glaube aber, dass man - wenn man diesen
Sektor schon aufnehmen will - durchaus auf die Homepage des Vatikans
verweisen könnte, hier insbesondere auf die jährlichen päpstlichen
Ansprachen zum Welttag für die Berufungen (letzte 8 Jahre sind
in
deutscher Sprache
verfügbar):
http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/messages/vocations/index_
ge.htm
Eigene Erwähnung
verdient sicher auch die Kongegration für den Klerus
...
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/index_ge.htm
... die Kongregation
für die Institute geweihten Lebens und für die
Gesellschaften apostolischen Lebens ...
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/index_ge.htm
... wie auch etwa
das Schlussdokument des Europäischen Kongresses über
die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa (Rom, 5.-10.
Mai 1997)
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_c
on_c
cscrlife_doc_06011998_new-vocations_ge.html
Das nur ein paar
Punkte in diesem natürlich kaum übersehbaren Gebiet.
Vielleicht kann Ihnen das ein oder andere bei der Vorbereitung der
Tagung behilflich sein, vor allem aber - und das ist das unmittelbare
Anliegen - wirkt der erwähnte schon installierte Link etwas verloren,
insbesondere angesichts der Fülle der offiziellen Literatur zum
Thema -
man mag sie nun für erquicklich halten oder nicht.
Dazu kommt, dass
die Seite (www.fatima.ch), die zwar
einerseits nur den
Träger für das zitierte Dokument abgibt, bei näherem
Hinsehen einige
nicht unproblematische Züge abgibt, zumindest aber ein sehr
spezifisches, durchaus nicht selbstverständliches Berufungsverständnis
manifestiert und auf ihre Art und Weise genauso tendenziös ist
wie jene
Seite, der sie vorhält, Schreiben zu ignorieren, die ihr "nicht
in den
Kram" passen. Ich denke, dass es angesichts der Komplexität
und
Schillerndheit des Themas günstiger und unmissverständlicher
ist, sich
auf die "offiziellen" Quellen und Übersetzungen zu stützen,
weil dann
jeder weiß, womit er es zu tun hat.
Mit herzlichen Grüßen und (um es zu wiederholen) großem
Interesse,
Andreas Müller
PS: Als kleines "Gusto-Stückerl" darf ich mich mit Art
1 par. 1 der
mittlerweile schon wieder zwei Jahre alten Verfassung des Vatikanstaates
(also nicht des Heiligen Stuhles) vom 26. November 2000 (also
Christkönigsfest wie heute!) verabschieden, der in bewährter
aufklärerischer Tradition die Gewaltenteilungsklausel gleich an
den
Anfang stellt:
"Der Papst
besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der
gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt."
Was soll man dazu
noch sagen ... Art 16 der französischen Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte (26.8.1789): "Eine jede Gesellschaft,
in
welcher die Garantie der Rechte nicht sichergestellt noch die Trennung
der Gewalten bestimmt ist, hat überhaupt keine Verfassung."
Variatio
delectat.
____________________________________________________________
|