Innsbruck


24. November 2002

Lieber Herr Maislinger,

mit großem Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie im
nächsten Herbst in Salzburg ein Symposium zum Thema
"Priester-Berufungen" veranstalten. Als Studierender einer Theologischen
Fakultät finde ich die Frage gleichermaßen faszinierend wie couragiert.
In diesem Sinne hoffe ich, dass sich bald Gelegenheit zu einem
diesbezüglichen Gespräch ergeben wird.

Für den Moment nur Eines: Ich habe gesehen, dass Sie in der Link-Liste
ein päpstliches Dokument aufgeführt haben. Nun, ich bin mit der Materie
nicht sonderlich eng vertraut, glaube aber, dass man - wenn man diesen
Sektor schon aufnehmen will - durchaus auf die Homepage des Vatikans
verweisen könnte, hier insbesondere auf die jährlichen päpstlichen
Ansprachen zum Welttag für die Berufungen (letzte 8 Jahre sind in
deutscher Sprache
verfügbar):

http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/messages/vocations/index_
ge.htm

Eigene Erwähnung verdient sicher auch die Kongegration für den Klerus
...

http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/index_ge.htm

... die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die
Gesellschaften apostolischen Lebens ...

http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/index_ge.htm

... wie auch etwa das Schlussdokument des Europäischen Kongresses über
die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa (Rom, 5.-10.
Mai 1997)

http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_c
on_c

cscrlife_doc_06011998_new-vocations_ge.html

Das nur ein paar Punkte in diesem natürlich kaum übersehbaren Gebiet.
Vielleicht kann Ihnen das ein oder andere bei der Vorbereitung der
Tagung behilflich sein, vor allem aber - und das ist das unmittelbare
Anliegen - wirkt der erwähnte schon installierte Link etwas verloren,
insbesondere angesichts der Fülle der offiziellen Literatur zum Thema -
man mag sie nun für erquicklich halten oder nicht.

Dazu kommt, dass die Seite (www.fatima.ch), die zwar einerseits nur den
Träger für das zitierte Dokument abgibt, bei näherem Hinsehen einige
nicht unproblematische Züge abgibt, zumindest aber ein sehr
spezifisches, durchaus nicht selbstverständliches Berufungsverständnis
manifestiert und auf ihre Art und Weise genauso tendenziös ist wie jene
Seite, der sie vorhält, Schreiben zu ignorieren, die ihr "nicht in den
Kram" passen. Ich denke, dass es angesichts der Komplexität und
Schillerndheit des Themas günstiger und unmissverständlicher ist, sich
auf die "offiziellen" Quellen und Übersetzungen zu stützen, weil dann
jeder weiß, womit er es zu tun hat.


Mit herzlichen Grüßen und (um es zu wiederholen) großem Interesse,

Andreas Müller


PS: Als kleines "Gusto-Stückerl" darf ich mich mit Art 1 par. 1 der
mittlerweile schon wieder zwei Jahre alten Verfassung des Vatikanstaates
(also nicht des Heiligen Stuhles) vom 26. November 2000 (also
Christkönigsfest wie heute!) verabschieden, der in bewährter
aufklärerischer Tradition die Gewaltenteilungsklausel gleich an den
Anfang stellt:

"Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der
gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt."

Was soll man dazu noch sagen ... Art 16 der französischen Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte (26.8.1789): "Eine jede Gesellschaft, in
welcher die Garantie der Rechte nicht sichergestellt noch die Trennung
der Gewalten bestimmt ist, hat überhaupt keine Verfassung." Variatio
delectat.

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