Innsbruck, 1. Jänner 2004

Verehrter Herr Major Auinger,

den Nachrichten entnehme ich, daß Sie in dieser Nacht in Innsbruck Einsatzleiter waren. Das Pyrotechnikgesetz schreibt vor, daß Kleinfeuerwerk der Klasse II an Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden darf. Die Verwendung im Ortsgebiet und in geschlossenen Räumen ist verboten.

Das Pyrotechnikgesetz sieht die Möglichkeit einer Ausnahmeverfügung durch den Bürgermeister vor. Meines Wissens wurde von Frau Bürgermeister Hilde Zach auch für die Sylvester-Nacht keine derartige Aufnahme verfügt. Die Verwendung von "Pirat"-Krachern war daher auch in dieser Nacht verboten.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn die Innsbrucker Polizei mehr auf die Einhaltung dieser Bestimmung achten würde. Von Ende November bis Anfang Februar werden in Innsbruck ständig sogenannte "Schweizerkracher" geworfen. Meiner Beobachtung nach meist von Buben im Alter zwischen 8 und 16 Jahren.

Mit besten Grüßen
Dr. Andreas Maislinger

Tel 0664-100 83 61


 

 
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